Mediationskanzlei

Rechtsanwalt Ulrika Magnus
Rechtsanwältin Ulrika Magnus
"Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Entscheidung"
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2007
Mediation
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur lösungsorientierten Beilegung eines Konflikts.
Das Verfahren ist geprägt von dem Gedanken, eine "win-win-Situation" herzustellen, also eine Lösung zu finden, mit der jede der Parteien (Medianden) etwas gewonnen hat und zufrieden ist.
Um eine solche Lösung zu finden, bedienen sich die Parteien eines "allparteilichen" Moderators, dem Mediator.

Die Vorteile der Mediation gegenüber einem oft langwierigen Gerichtsverfahren liegen auf der Hand: In unserer Kanzlei werden zudem für das Verfahren angepasste Honorare angeboten.
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Stefan Michalski
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